Versicherung
Wo Sie in Österreich versichert sind, hängt von Ihrem Dienstverhältnis ab.
Voraussetzungen unselbstständig versichert
Sie erbringen Dienstleistungen, die sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig gelten können. Beispielsweise als Barkraft oder Kellner*in und wenn Ihre Arbeitsbedingungen einem Dienstverhältnis entsprechen, wie z. B. festgelegte Arbeitszeiten. In diesem Fall ist der/die Bordellbetreiber*in für Ihre Versicherung und Steuerabgaben verantwortlich. Der/die Bordellbetreiber*in muss Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anmelden und Ihre steuerlichen Abgaben an das Finanzamt weiterleiten. Dies gilt jedoch nur, solange Sie in diesem Bordell tätig sind.
Voraussetzungen selbstständig versichert
Wenn Sie zusätzlich als Sexarbeiter*in selbstständig arbeiten oder nicht über einen Bordellbetrieb angestellt sind, müssen Sie sich bei der SVS (Sozialversicherung für Selbstständige) versichern. Eine unselbstständige Arbeit (also ohne Dienstverhältnis) ist als Sexarbeiter*in in Österreich nicht möglich.
Versicherung durch Bordellbetreiber:innen
Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Barkraft oder Kellner:in in einem Betrieb arbeiten und Ihre Arbeitsbedingungen einem Dienstverhältnis entsprechen (z. B. festgelegte Arbeitszeiten). Dann ist die Bordellbetreiber:in für Ihre Versicherung und auch für die steuerlichen Abgaben verantwortlich. In diesem Fall muss Sie der/die Bordellbetreiber:in bei der ÖGK Österreichische Gesundheitskasse anmelden und Ihre steuerlichen Abgaben an das Finanzamt zahlen. ACHTUNG: Das gilt nur, solange Sie in diesem Bordell arbeiten.
Lassen Sie sich von dem/der Bordellbetreiber:in eine Bestätigung über Ihre Anmeldung bei der ÖGK geben. Sobald Sie bei der ÖGK registriert sind, erhalten Sie eine eCard. Damit ist der Arztbesuch kostenlos (Ärzt:in mit Kassenvertrag).
Wenn Sie zusätzlich als Sexarbeiter:in selbstständig arbeiten, müssen Sie sich bei der SVS Sozialversicherung für Selbstständige versichern.
Kontakt
ÖGK Österreichische Gesundheitskasse Salzburg
Engelbert-Weiß-Weg 10
5020 Salzburg
+43 5 0766 17
www.gesundheitskasse.at
Versicherung für Selbstständige
Als Sexarbeitende müssen Sie sich in Salzburg als neue Selbstständige anmelden: Innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn bei der SVS Sozialversicherung der Selbstständigen. Unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Einkommen über Versicherungsgrenze
Wenn Ihr Jahreseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit mehr als 6.613,20 Euro beträgt (Stand 2025), müssen Sie sich bei der SVS versichern. Die Einkommensgrenze gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich andere Einkünfte haben oder nicht. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Die Versicherung beinhaltet Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie eine Selbstständigenvorsorge.
Sie können diese Pflichtversicherung nur kündigen, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Jahreseinkommen unter der Versicherungsgrenze liegt.
Einkommen unter Versicherungsgrenze
Wenn Ihr Jahreseinkommen aus selbständiger Tätigkeit weniger als 6.613,20 Euro (Stand 2025) beträgt, müssen Sie sich auch bei der SVS melden, Sie müssen sich aber nicht versichern. Die Versicherung ist in diesem Fall freiwillig.
Die SVS bietet eine günstige Versicherungsmöglichkeit (Kranken- und Unfallversicherung): „Opting-In“ und kostet monatlich ca. 50 Euro. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an dem der Antrag bei der SVS einlangt. Der Versicherungsbeitrag wird pro Quartal verrechnet (alle drei Monate) 150 Euro. Sie können auch monatliche Zahlungen beantragen.
Sie können die Versicherung pausieren (schriftlich), wenn Sie Ihre Tätigkeit unterbrechen.
Sobald Sie keine Versicherung mehr brauchen, können Sie schriftlich kündigen. Wenn Sie das nicht machen, zahlen sie weiterhin!
ACHTUNG: Wenn Sie die Beiträge nicht bezahlen, entstehen Schulden.
Kontakt
SVS Salzburg
Auerspergstraße 24
5020 Salzburg
+43 50 808 808
www.svs.at